Informationen zum Coronavirus
Wichtige Informationen
Bei Erkältungssymptomen können Sie einen Termin in unsere Infektionssprechstunde vereinbaren.
Wir pürfen dann die Notwendigkeit eines Abstrich auf Covid-19 und werden Sie diesbezüglich gerne beraten. Eine körperliche Untersuchung findet nur bei dringender Notwenigkeit statt und wird in der Regel niht während des Abstrichs durchgeführt.
Die Notwendigkeit eines Abstrich erfolgt nach Triage. Es werden folgende Patienten bevorzugt abgestrichen:
- Schwer erkrankte Personen
- Funktionsträger (zB. Feuerwehr, Gesundheitswesen, Polizei)
- Chronisch erkrankte Patienten insbesondere Lungenerkrankte
Aktuell könne aufgrund der fehlenden Abstrickapazitäten nur bei symptomatischen Patienten Abstriche orgenommen werden.
Ansonsten steht Ihnen der Ag Schnelltest auf Covid-19 zur Verfügung. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Ärzte müssen alle Verdachts- und Krankheitsfälle im Zusammenhang mit dem Virus namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt melden!